Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Der Landesverband des Saarlandes nimmt ordentliche, vorläufige (studentische) und fördernde Mitglieder auf.
Die Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder können Dolmetscher und Übersetzer erwerben, die
- eine Abschlußprüfung als Dolmetscher oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben
- eine Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher vor einem staatlichen Prüfungsamt eines Bundeslandes erfolgreich abgelegt haben
- an einer ausländischen Hochschule eine Prüfung abgelegt haben, die einer einschlägigen Abschlußprüfung an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist
- eine Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher mit staatlicher Anerkennung erfolgreich abgelegt haben.
Bei Sprachen, für die keine Prüfung für Dolmetscher bzw. Übersetzer vor einem deutschen akademischen oder staatlichen Prüfungsamt abgelegt werden kann, gilt eine besondere Regelung, über die die Bundesgeschäftsstelle bei Bedarf gerne informiert.
Die Mitgliedschaft als vorläufige Mitglieder können Studierende erwerben, die sich in einer geregelten Ausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher befinden, mit der eine die BDÜ-Aufnahmebedingungen erfüllende Qualifikation regelmäßig errecht wird.
Die Mitgliedschaft als fördernde Mitglieder können Personen erwerben, die die Aktivitäten, Aufgaben und Ziele des BDÜ unterstützen möchten.
Sofern Sie an einer Aufnahme im BDÜ Landesverband Saar e.V. interessiert sind, finden Sie rechts auf der Seite die entsprechenden Informationen und Formulare.
Senden Sie Ihre ausgefüllten Aufnahmeunterlagen bitte an die Geschäftsstelle.
