Vereidigung
Die Vereidigung von Übersetzern und Dolmetschern erfolgt beim Landgericht Saarbrücken.
Der zuständiger Sachbearbeiter heißt Herr Wagner (Zi. 119). Herr Wagner erteilt alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen, Fristen etc. bezüglich der Vereidigung und stellt ein Merkblatt zur Verfügung.
Kontakt
Landgericht Saarbrücken
Josef-Röder-Straße 15
66117 Saarbrücken
Anfahrt
Telefon (Zentrale): 0681 / 501 - 05

